Infusionstherapie Onkologie

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Infusionstherapie in der Onkologie

Im sensiblem Bereich der Onkologie gelten besondere Anforderungen an die sichere Zubereitung und Applikation von Infusionslösungen mit Zytostatika. Bereits geringe Mengen dieser hoch potenten Arzneimittel können gesundheitliche Risiken für das Fachpersonal darstellen.

Bedarfserfassung

Bedarfserfassung

Welches Chemotherapie Schema oder weitere Therapiemöglichkeiten ein Patient erhalten sollte, basiert auf der Diagnose und Entscheidung des Arztes.

Zugang

Zugang

Bei einer chemotherapeutischen Behandlung ist ein implantierter Portkatheter, oder ein zentral- oder periphervenöser Zugang häufig die bevorzugte Art des Zugangs. Es muss sichergestellt werden, dass Infusionslösungen mit Zytostatika in die Vene des Patienten infundiert werden und nicht in das umliegende Bindegewebe.

Zubereitung

Zubereitung

Um die Risiken, im speziellen die Resorption von gefährlichen Medikamenten zu verringern, wird während der Zubereitung die Verwendung von geschlossenen Systemen, Handschuhen und nadelfreien Sicherheitsprodukten empfohlen.

Applikation

Applikation

Kontamination mit den Gefahrenstoffen, die etwa während der Konnektion der Medikation am Patientenport sowie während des Wechselns zwischen unterschiedlichen Medikationen vorkommen können, können durch den Einsatz geschlossener Infusionssysteme minimiert werden. Die Konnektion aller Medikationen einer Therapie an nur einer Infusionsleitung sowie der Einsatz einer Infusionslösung zum Spülen verhindern ein mehrmaliges Manipulieren am Patientenport und vermeiden durch Zwischenspülung der Leitung mögliche Inkompatibilitäten.

Entlassungsmanagement

Entlassungsmanagement

Manchmal ist die Weiterführung einer chemotherapeutischen Infusionstherapie auch nach der stationären Behandlung bei onkologischen Patienten notwendig. Diese kann in der Onkologischen Tagesklinik oder in der Onkologischen Ambulanz erfolgen. Auch die Übergabe an einen niedergelassenen Pflegedienst ist möglich, sofern dieser onkologische Infusionen verabreichen darf.