Allgemeine Verkaufsbedingungen

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Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind im Verhältnis zwischen der B. Braun Medical AG (nachfolgend B. Braun) und dem Besteller verbindlich. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von der B. Braun unter Bezugnahme auf die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, beispielsweise in einem Partnerschafts- oder Kaufvertrag, ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind.

2. Lieferung und Versand
2.1. Die Lieferungen der B. Braun erfolgen täglich (gesetzlich anerkannte Feiertage ausgenommen) ab einem Lager in der Schweiz oder direkt ab den Produktionsstätten in Europa per Transportmotorwagen oder per Paket. Ein GDP konformer Versand ist gewährleistet. 

2.2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, insbesondere:

a) wenn Ereignisse auftreten, welche die B. Braun trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet dessen, ob sie bei ihr, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Solche Ereignisse sind beispielsweise Pandemien, Epidemien, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete, verteuerte oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, behördliche Massnahmen, Unterlassungen oder Naturereignisse, etc.; 

und/oder

b) wenn der Besteller oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Leistungen im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten in Verzug sind, insbesondere wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

Im Falle einer derartigen Verlängerung der Lieferfrist kommt die Regelung nach Ziffer 2.3 nicht zur Anwendung. 

2.3. Der Besteller ist berechtigt, für verspätete Lieferungen eine Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit eine Verspätung nachgewiesen durch die B. Braun verschuldet wurde und der Besteller einen Schaden als Folge dieser Verspätung belegen kann. Diese Entschädigung darf jedoch den Verlust nicht übersteigen, den die vertragsbrüchige Partei bei Vertragsabschluss als mögliche Folge des Verzugs vorausgesehen hat. Wird dem Besteller durch Ersatzlieferung ausgeholfen, fällt der Anspruch auf eine Verzugsentschädigung dahin.
Die Verzugsentschädigung beträgt ab der dritten Woche der Verspätung höchstens 0.5% pro Woche, insgesamt aber nicht mehr als 5%, berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung.
Nach Erreichen des Maximums der Verzugsentschädigung hat der Besteller der B. Braun schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Wird diese Nachfrist aus Gründen, welche die B. Braun zu vertreten hat, nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, die Annahme des verspäteten Teils der Lieferung zu verweigern. Ist ihm eine Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe originalverpackter Lieferungen zurückzufordern. 

2.4. Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziffer 2.3 ausdrücklich genannten. Diese Einschränkung gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der B. Braun, jedoch gilt sie auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen der B. Braun.

2.5. Die B. Braun behält sich vor, Bestellungen, die nicht auf eine ganze Standardpackung lauten, entsprechend abzuändern. Sofern der Unterschied nicht mehr als 10% der bestellten Menge beträgt, wird der Besteller nicht benachrichtigt.

2.6. Für Mindermengen unter CHF 500.-- berechnet die B. Braun einen Kleinmengenzuschlag von CHF 30.--. Express-Lieferungen oder Sondertransporte werden mit einem Zuschlag berechnet.

2.7. Bei einer Papierrechnung wird pro Bestellung eine Rechnungsgebühr in der Höhe von CHF 1.50 erhoben.

2.8. Lieferbedingungen:

  • Inlandslieferungen: frei Haus
  • Lieferungen aus dem Ausland: frei Haus und verzollt
  • Lieferungen ausserhalb der Schweiz: CIP 2010 (Carriage Insurance Paid)

2.9. Im Bereich Reparaturmanagement werden die Portokosten pro Sendung in Rechnung gestellt

3. Geheimhaltung 
Der Besteller verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit der Lieferung bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen, betrieblichen und technischen Angelegenheiten von B. Braun auch über das Ende der vertraglichen Beziehungen hinaus Stillschweigen zu bewahren, solange und soweit diese Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder die B. Braun schriftlich auf die Geheimhaltung verzichtet hat. 

4. Preise
Alle Preise verstehen sich netto, d.h. exklusiv allfällige geschuldeter MwSt., VOC-Abgabe und VEB (vorgezogenen Entsorgungsbeitrag). Preisänderungen sind ausdrücklich und jederzeit vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Zahlungen sind am Domizil der B. Braun ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen innert 30 Tagen nach Ablieferung zu leisten.

5.2. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er nach erfolgter Mahnung einen Zins von 5% zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 

6. Übergang von Nutzen und Gefahr
6.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab dem Lager bzw. ab der Produktionsstätte auf den Besteller über.

6.2. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die die B. Braun nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert. 

7. Gewährleistung und Produktrücknahme
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate; vorbehalten bleibt ein kürzerer Verfall des Produktes. Sie beginnt mit dem Warenausgang der Lieferungen des Versandortes. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemässem Umgang mit den Produkten durch den Besteller oder Dritte vorzeitig. 

7.1. Offensichtliche Mängel und/oder Schäden müssen der B. Braun sofort nach der Kontrolle der Lieferung (spätestens jedoch innerhalb vierundzwanzig Stunden nach Erhalt der Lieferung) schriftlich gemeldet und soweit möglich substantiiert werden. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

7.2. Sind die gelieferten Produkte mangelhaft, so nimmt die B. Braun die Produkte gemäss vorheriger Abstimmung zurück und stellt dem Besteller mangelfreie Produkte zu.

7.3. Wegen Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in dieser Ziffer 7 sowie in Ziffer 8 (Haftung) ausdrücklich genannten.

7.4. Nicht passende oder irrtümlich bestellte Standardartikel werden nur bei Vorliegen nachfolgender, kumulativer Bedingungen zurückgenommen:

  • Rücksendungen werden nur nach vorheriger Rücksprache mit der B. Braun angenommen.
  • Der Rücktransport der Retouren hat ausschliesslich GDP konform / kontrolliert via Galliker Transport AG zu erfolgen. Eine andere Rücksendeart wird nicht akzeptiert. Die Produkthaltbarkeit beträgt mindestens noch sechs Monate.
  • Arzneimittel und alle Lösungen und Spüllösungen dürfen sich nicht mehr als fünf Tage ausserhalb des Lagers der B. Braun befunden haben, andere Produkte nicht mehr als 30 Tage. Wird Ware retourniert, bei der diese Fristen nicht eingehalten werden, wird die Ware in Folge vernichtet. Es erfolgt keine Preisgutschrift.
  • Bei Rücknahme von Pharmaprodukten ist es zwingend, dass die zuständige fachtechnisch verantwortliche Person (FvP/QP) das konforme Handling der Ware innerhalb der gesetzten Frist schriftlich bestätigt. Die Bestätigung ist ab dem Zeitpunkt der Warenannahme (Tag 1) durch den Besteller zwingend.
  • Rücksendungen werden nur mit Beilage des Retourenscheins angenommen.
  • Geöffnete, beschädigte oder beschriftete Packungen werden nicht gutgeschrieben. Es darf kein Verdacht auf Manipulation/Fälschung bestehen.
  • Retouren von Gross- und Fachhändlern werden nur zurückgenommen, sofern diese Produkte nicht bereits an deren Kunden versendet und vom Händler zurückgenommen wurden.
  • Gebrauchte oder beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen.
  • Nicht steril verpackte Implantate mit geöffneter Verpackung und ohne Etikette werden nicht gutgeschrieben.
  • Spezialanfertigungen, Betäubungsmittel/Vorläufersubstanzen und Artikel mit speziellen Lagerbedingungen (0-8°C; > 25°C) werden nicht zurückgenommen.
  • Platinen, Basisleiterplatten und sonstige elektronische Kleinteile werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
  • Retouren mit einem Einzelwert < CHF 100.-- werden nicht zurückgenommen.
  • Nimmt die B. Braun Produkte zurück, so erhält der Besteller eine Gutschrift im vereinbarten Wert (abzüglich Rücknahmekosten). Eine Rückvergütung in bar ist ausgeschlossen.

8. Haftung
8.1. Die B. Braun haftet für ihre Produkte grundsätzlich nur nach Massgabe des Produkthaftpflichtgesetzes (PrHG; SR 221.112.944).

8.2. Darüber hinaus gehende Haftungen werden wegbedungen.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichtig, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Vorschriften der Allgemeinen Verkaufsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren, die nichtige, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche aus der Sicht der Parteien wirtschaftlich der Zielsetzung, die mit der nichtigen, ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung verbundenen war, am nächsten kommt. In entsprechender Weise ist eine Lücke der Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu schliessen. 

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der B. Braun, Seesatz 17, 6204 Sempach, Schweiz. Die B. Braun ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.

10.2. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und des Haager Kaufrechtsabkommens).

Stand: Mai 2021